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Todesfallbeihifenfonds

Beitritt zum Todesfallbeihilfenfonds


Wie bei der Generalversammlung beschlossen, tritt der Todesfallbeihilfenfonds mit
1. Jänner 2012 in Kraft.
Bis 31. Dezember 2011 können alle Mitglieder der UOGS beitreten. Ab 1. Juli 2012 ist ein Beitritt nur bis zum vollendeten 50. Lebensjahr möglich.
Der Beitrag für jedes Mitglied bei Todesfall eines Mitgliedes beträgt € 5,-
Das heißt, sollte ein Mitglied des Todesfallbehilfenfonds sterben und der Fond hat 500 Mitglieder, so erhält die angegebene begünstigte Person € 2.500.-
Je mehr Mitglieder der Fonds hat, umso mehr wird im Anlaßfall ausbezahlt.

Ich ersuche Euch, diesem sozialen Instrument der UOGS beizutreten.

Und so funktioniert der Beitritt:
Formular ausdrucken, ausfüllen und unterschreiben.
Das unterschriebene Formular per Post (oder persönlich, bei einem Vorstandsmitglied abgeben) an die

UOGS Schwarzenbergkaserne 5071 WALS

senden.


Mit Beschluß vom 10. Jänner 2012 hat der Vorstand festgelegt, daß die Beitrittsmöglichkeit für Mitglieder über 50 Jahre bis 30. Juni 2012 verlängert wird.

 

Für die Inhalte verantwortlich: Unteroffiziersgesellschaft-Salzburg • Postfach 500 • 5071 Wals-Siezenheim • ZVR-Zahl 278636375