Beitritt zum Todesfallbeihilfenfonds
Wie bei der Generalversammlung beschlossen, tritt der Todesfallbeihilfenfonds
mit
1. Jänner 2012 in Kraft.
Bis 31. Dezember 2011 können alle Mitglieder der UOGS
beitreten. Ab 1. Juli 2012 ist ein Beitritt nur bis zum vollendeten
50. Lebensjahr möglich.
Der Beitrag für jedes Mitglied bei Todesfall eines Mitgliedes
beträgt € 5,-
Das heißt, sollte ein Mitglied des Todesfallbehilfenfonds
sterben und der Fond hat 500 Mitglieder, so erhält die
angegebene begünstigte Person € 2.500.-
Je mehr Mitglieder der Fonds hat, umso mehr wird im Anlaßfall
ausbezahlt.
Ich ersuche Euch, diesem sozialen Instrument der UOGS beizutreten.
Und so funktioniert der Beitritt:
Formular ausdrucken, ausfüllen und unterschreiben.
Das unterschriebene Formular per Post (oder persönlich,
bei einem Vorstandsmitglied abgeben) an die
UOGS Schwarzenbergkaserne 5071 WALS
senden.
Mit Beschluß vom 10. Jänner
2012 hat der Vorstand festgelegt, daß die Beitrittsmöglichkeit
für Mitglieder über 50 Jahre bis 30. Juni 2012 verlängert
wird.